Rechtliche Informationen
AGB der VIAVENDO evolving sales für Trainings, Workshops, Coaching, Beratung und die KI-gestützte Lernbegleitung über sales-coach.ai. Geltungsbereich: B2B (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen).
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der VIAVENDO | evolving sales, Inhaber Marcus Dobberstein, Henkelstraße 34, 87437 Kempten (Allgäu) (nachfolgend „VIAVENDO") und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde") über Trainings-, Workshop-, Coaching-, Beratungs- und Lernbegleitungsleistungen, einschließlich der Nutzung der Plattform sales-coach.ai.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Leistungen an Verbraucher werden nicht erbracht.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als VIAVENDO ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2.1 Angebote von VIAVENDO sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Verbindliche Angebote sind für 30 Kalendertage ab Ausstellungsdatum gültig.
2.2 Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Gegenzeichnung des Angebots, schriftliche Auftragsbestätigung durch VIAVENDO oder durch den Beginn der Leistungserbringung nach Freigabe durch den Kunden (Textform genügt).
3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Die Leistungen von VIAVENDO sind grundsätzlich Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Umsatzsteigerung, Abschlussquote) wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3.2 VIAVENDO erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach den anerkannten Regeln der Trainings-, Coaching- und Beratungspraxis.
3.3 VIAVENDO ist berechtigt, sich zur Erfüllung der Leistungen fachlich geeigneter Dritter (z. B. Co-Trainer, Trainerpartner) zu bedienen. Der persönliche Einsatz eines bestimmten Trainers wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde; andernfalls ist VIAVENDO berechtigt, gleich qualifizierte Ersatzpersonen einzusetzen.
3.4 Das Durchführungsformat (Präsenz, Online, Hybrid, Blended-Learning) wird im Einzelvertrag festgelegt. Bei kurzfristigen zwingenden Gründen (z. B. behördliche Anordnungen, Reiseverbote) ist VIAVENDO berechtigt, ein vereinbartes Präsenzformat einvernehmlich auf ein gleichwertiges Online- oder Hybridformat umzustellen.
4.1 Der Kunde stellt VIAVENDO rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Ansprechpartner zur Verfügung und benennt einen zentralen Ansprechpartner mit Entscheidungskompetenz.
4.2 Bei Präsenzveranstaltungen sorgt der Kunde auf eigene Kosten für geeignete Räumlichkeiten, Präsentationstechnik, WLAN und Verpflegung, sofern nicht anders vereinbart. Bei Online-/Hybrid-Formaten stellt der Kunde die technische Ausstattung der Teilnehmer sicher (stabile Internetverbindung, Endgerät mit Kamera/Mikrofon, Plattformzugang).
4.3 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund unterlassener oder verspäteter Mitwirkung des Kunden, trägt der Kunde die hieraus entstehenden Mehrkosten inklusive Leerlauf- und Ausfallkosten des eingeteilten Trainers/Beraters.
5.1 Es gelten die im Einzelvertrag vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Sofern nicht anders vereinbart, stellt VIAVENDO in Rechnung: bei Einzelveranstaltungen 100 % nach Durchführung; bei Projektverträgen ab 10.000 € netto 50 % bei Auftragserteilung und 50 % nach Abschluss bzw. nach vereinbarten Meilensteinen; bei SaaS-Leistungen über sales-coach.ai monatlich oder jährlich im Voraus.
5.3 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Verzugszinsen: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB.
5.4 Reise- und Übernachtungskosten bei Präsenzleistungen trägt der Kunde nach Aufwand gegen Nachweis, sofern nicht pauschal vereinbart. Reisezeiten über zwei Stunden je Richtung werden zu 50 % des vereinbarten Tagessatzes abgerechnet, sofern nicht anders vereinbart.
5.5 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6.1 Vereinbarte Termine sind für beide Seiten verbindlich.
6.2 Bei Absage oder Verschiebung durch den Kunden gelten, bezogen auf das vereinbarte Nettohonorar der betroffenen Veranstaltung, folgende Ausfallhonorare (Reise- und Übernachtungskosten, die zum Zeitpunkt der Absage nicht mehr stornierbar sind, trägt der Kunde zusätzlich):
6.3 Eine einmalige Verschiebung innerhalb von 14 bis 28 Tagen vor dem Termin auf einen neuen Termin innerhalb von 90 Tagen ist gegen eine Umbuchungspauschale von 25 % des Nettohonorars möglich, sofern der neue Termin in der Verfügbarkeit von VIAVENDO liegt.
6.4 Bei Absage durch VIAVENDO aus von VIAVENDO zu vertretenden Gründen werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche richten sich nach § 12.
6.5 Bei Verhinderung einzelner Teilnehmer hat der Kunde das Recht, gleich qualifizierte Ersatzpersonen zu benennen. Eine Rückerstattung einzelner Teilnehmerplätze erfolgt nicht.
7.1 Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien und damit zusammenhängende behördliche Anordnungen, Krieg, Ausfall öffentlicher Infrastruktur, längerfristige Ausfälle der Telekommunikation oder Plattformen, die VIAVENDO nicht zu vertreten hat) befreien VIAVENDO für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.
7.2 Beide Parteien werden sich unverzüglich informieren und gemeinsam eine Ersatzlösung (Verschiebung, Online-Format, Teilleistung) anstreben. Kommt eine Einigung innerhalb von 30 Tagen nicht zustande, ist jede Partei berechtigt, den Einzelvertrag für die betroffene Leistung zu kündigen. Bereits erbrachte Teilleistungen sind anteilig zu vergüten.
8.1 Sämtliche von VIAVENDO erstellten Unterlagen, Konzepte, Trainings-Designs, Folien, Handouts, Videos, Methodenkarten, KI-Prompts, Modelle und sonstige Arbeitsergebnisse (nachfolgend „Materialien") sind urheberrechtlich geschützt. Die Urheberrechte verbleiben bei VIAVENDO.
8.2 Der Kunde erhält an den im Rahmen des Einzelvertrags übergebenen Materialien ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht zum internen Gebrauch innerhalb seines Unternehmens für den vertraglich vereinbarten Zweck.
8.3 Nicht gestattet sind insbesondere die Weitergabe an Dritte (einschließlich verbundener Unternehmen, sofern nicht ausdrücklich einbezogen), die Veröffentlichung, die Vervielfältigung zu kommerziellen Zwecken sowie das Einspeisen in Trainingsdatensätze für KI-Modelle außerhalb der vertraglich vereinbarten Nutzung.
8.4 Die Aufzeichnung (Audio/Video) von Trainings, Workshops und Coachings durch den Kunden oder Teilnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von VIAVENDO. Freigegebene Aufzeichnungen dürfen ausschließlich intern genutzt werden.
8.5 Individuell für den Kunden entwickelte, ausschließlich auf dessen Betrieb zugeschnittene Materialien können im Einzelvertrag gesondert geregelt werden (z. B. als Auftragsarbeit mit umfassender Nutzungsrechtsübertragung gegen gesondertes Honorar).
9.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG, Strategien, Kunden- und Mitarbeiterdaten, Fallbeispiele aus Coachings) streng vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nur zur Erfüllung des Vertrages zu verwenden. Diese Pflicht gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung des Vertrages fort.
9.2 Für Coachings gilt zusätzlich der Grundsatz der Vertraulichkeit gegenüber dem Coachee: VIAVENDO gibt Inhalte einzelner Coaching-Gespräche nicht an den Auftraggeber (Arbeitgeber) weiter, sofern kein Drei-Parteien-Kontrakt mit ausdrücklicher Freigabe durch den Coachee geschlossen wurde.
9.3 Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten zusätzlich die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrages (§ 13).
10.1 VIAVENDO ist berechtigt, Name und Logo des Kunden in einer neutralen, sachlichen Referenzliste (Website, Präsentationen, Angebote) zu nennen, sofern der Kunde dem nicht widerspricht. Der Kunde kann der Nennung jederzeit in Textform widersprechen.
10.2 Die Veröffentlichung von Testimonials, Case Studies, Zitaten oder vergleichbaren Inhalten erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Freigabe durch den Kunden.
11.1 Die Nutzung der Plattform sales-coach.ai erfolgt auf Grundlage der dort hinterlegten Nutzungsbedingungen sowie eines ergänzenden Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV), die ergänzend zu diesen AGB gelten. Bei Widersprüchen gehen die sales-coach.ai-Nutzungsbedingungen für SaaS-spezifische Regelungen (Verfügbarkeit, Updates, Datenverarbeitung) diesen AGB vor.
11.2 VIAVENDO ist bemüht, eine durchschnittliche Verfügbarkeit von 98,5 % im Jahresmittel sicherzustellen (ohne angekündigte Wartungsfenster). Ein verbindliches Service Level wird nur bei gesonderter SLA-Vereinbarung geschuldet.
11.3 Die Plattform nutzt generative KI-Technologien. Ergebnisse generativer KI können unvollständig oder fehlerhaft sein und sind vor geschäftlicher Verwendung durch den Nutzer zu prüfen. Der Kunde sorgt dafür, dass Teilnehmer keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) oder Geschäftsgeheimnisse Dritter in die Plattform eingeben, sofern dies im AVV nicht ausdrücklich zugelassen ist. Eingaben des Kunden oder der Teilnehmer werden nicht zum Training allgemeiner, kundenübergreifender KI-Modelle verwendet, sofern dies nicht separat und transparent vereinbart wurde.
12.1 VIAVENDO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von VIAVENDO auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
12.3 Die Haftung je Schadensereignis ist auf die Höhe des Auftragswerts des betroffenen Einzelvertrages, maximal jedoch auf 250.000 € (Vermögensschäden) bzw. die Deckungssumme der Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung von VIAVENDO begrenzt, soweit keine unbeschränkte Haftung nach § 12.1 greift.
12.4 VIAVENDO haftet nicht für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere nicht für konkrete Umsatz-, Abschluss-, Gewinn- oder Vertriebskennzahlen, sofern dies nicht ausdrücklich garantiert wurde.
12.5 Die Verjährung vertraglicher Schadensersatzansprüche beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, außer in den Fällen des § 12.1.
13.1 Soweit VIAVENDO im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. Teilnehmerdaten, Lernfortschritte, Feedbackbögen), schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der AVV ist Bestandteil des jeweiligen Einzelvertrages; ein Muster wird von VIAVENDO bereitgestellt.
13.2 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten richten sich im Übrigen nach der Datenschutzerklärung von VIAVENDO.
13.3 Ergänzend zu diesen AGB können die Parteien separate Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA) schließen, insbesondere für strategische Beratungsmandate.
13.4 Für Großaufträge ab 25.000 € netto oder bei kritischen Rahmenbedingungen wird zusätzlich ein Rahmenvertrag abgeschlossen, der diesen AGB vorgeht.
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Kempten (Allgäu), sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. VIAVENDO ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
14.3 Erfüllungsort für alle Leistungen ist Kempten (Allgäu), sofern nicht ausdrücklich ein anderer Leistungsort vereinbart ist.
14.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.
14.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Stand: April 2026 · Version 1.0